Der Preis für Ihr Fahrtangebot wird von 3 Faktoren beeinflusst:

1. Größe und Ausstattung des gewünschten Busses
2. Dauer der Anmietung
3. Entfernung und gefahrene Strecke

Ja, die Lohnkosten für den Busfahrer sind im Angebotspreis bereits enthalten. Eine Anmietung unserer Busse ohne Fahrer ist nicht möglich. Lediglich bei Mehrtagesfahrten gehen die Übernachtungskosten für den Fahrer zusätzlich zu ihren Lasten.

Im Angebotspreis ist die zeitlich und räumlich angefragte Leistung enthalten. Kehrt der Bus später als angegeben zurück oder wird eine andere weitere Strecke gefahren, können die entstehenden Mehrkosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn diese von der Gruppe verursacht werden (z. B. Gruppe bei Rückfahrtzeit noch nicht vollständig, etc.). Dies gilt auch für die Kosten eines zweiten Fahrers, wenn der Fahrer aufgrund der Verspätung der Gruppe unterwegs abgelöst werden muss.

Verspätungen und Umwegfahrten, die nicht von der Gruppe zu vertreten sind, z. B. aufgrund von Straßensperrungen, Staus, etc., werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die meisten Routenplaner berechnen die Fahrtzeit für einen PKW. Da der Bus zum einen weniger wendig ist und zum anderen in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist, erreicht er nicht die gleiche Durchschnittsgeschwindigkeit wie ein PKW. Darüber hinaus besteht aufgrund seiner Größe z. B. in Baustellen Überholverbot, so dass er im langsameren LKW-Verkehr mitfahren muss. Außerdem müssen wir bei der Planung auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen für den Fahrer mit berücksichtigen.

In der Regel darf der Busfahrer am Tag 9 Stunden fahren. Zweimal in der Woche sind auch 10 Stunden Lenkzeit erlaubt. Spätestens nach jeweils 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Pause von 45 Minuten einlegen, die er aber auch in eine erste Pause von mindestens 15 Minuten und eine zweite Pause von mindestens 30 Minuten aufteilen darf.

In der Regel muss der Busfahrer 13 Stunden nach Arbeitsbeginn eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden absolvieren. Höchstens dreimal wöchentlich kann die Ruhezeit um 2 Stunden auf 9 Stunden gekürzt werden und muss dann spätestens 15 Stunden nach Arbeitsanfang begonnen werden.

Einmal in der Woche muss der Fahrer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einlegen. Diese darf alle 2 Wochen auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn dafür an anderer Stelle ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

Befinden sich 2 Fahrer im Bus, können diese sich abwechseln. Zusammen sind dann 18 bzw. 20 Stunden Lenkzeit möglich, an die sich spätestens 21 Stunden nach Arbeitsbeginn eine ununterbrochene Ruhezeit von 9 Stunden anschließen muss.